Wir sind die IG BAU – die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Gemeinsam mit unseren rund 250.000 Mitgliedern vertreten wir Deine Interessen in der Ausbildung und im späteren Berufsleben. Unser Ziel ist es, gute Arbeit und ein gutes Leben für alle zu ermöglichen. Deshalb ist uns die Mitbestimmung im Betrieb ein Herzensanliegen. Wir beraten und qualifizieren JAVen und stehen ihnen in ihrer täglichen Arbeit mit Rat und Tat zur Seite. Und wir unterstützen dich, wenn du in deinem Unternehmen eine JAV gründen möchtest.


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Mediengenerator
Wahlkalender
Online-Wahlhelfer
Seminare




Bestellhinweis

Hier im Downloadbereich stehen jede Menge Medien und Materialien für dich zur Ansicht und zum Download bereit. Um gedruckte Exemplare zu bestellen, wende dich bitte direkt an deine -Geschäftsstelle vor Ort.
Hier im Downloadbereich stehen jede Menge Medien und Materialien für dich zur Ansicht und zum Download bereit. Um gedruckte Exemplare zu bestellen, wende dich bitte direkt an deinen Bezirk vor Ort.









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Mediengenerator

Das JAV-Portal ist die Anlaufstelle für Wahlvorstände und Kandidat*innen wenn es um die Vorbereitung und Durchführung der betrieblichen JAV-Wahl geht. Um euch in den betrieblichen Aktivitäten weiter zu unterstützen bieten wir hier die Möglichkeit, Plakate und SharePics zu generieren und zu individualisieren.









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Hier kannst du dir deinen persönlichen JAV-Wahlkalender erstellen. So hast du alle wichtigen Termine und Veranstaltungen im Überblick.

Mit diesen vier Schritten kommst du zu deinem Wahlkalender

1. Anzahl der Wahlberechtigten in deinem Betrieb eingeben.
2. Bundesland auswählen.
3. Wahltermin eingeben.
4. Deinen Wahlkalender generieren



(TT.MM.JJJJ)








Von der Benennung des Wahlvorstandes durch den Betriebsrat bis zur Erstellung der Wahlniederschrift: Mit dem online Wahlhelfer kannst du jeden Schritt der JAV-Wahl bearbeiten und dokumentieren. Außerdem hilft dir das Tool beim Erstellen von Aushängen und Anschreiben. Auch das Vorbereiten der Briefwahlunterlagen wird mit dem Wahlhelfer zum Kinderspiel. Wenige Klicks genügen, um zum Beispiel alle dual Studierenden, die am Wahltag an der Hochschule sind bzw. alle Auszubildenden, die zur Berufsschule müssen, mit den nötigen Unterlagen zu versorgen und so die Wahlbeteiligung zu stärken.

Wenn du dir einen kompletten Überblick über die Leistungen des Wahlhelfers verschaffen willst, solltest du einen Blick ins dazugehörige Handbuch werfen. Dort wird jeder Arbeitsschritt anhand eines Bildschirmfotos und eines Erklärungstextes erläutert. Die Reihenfolge im Handbuch folgt dem Aufbau des Wahlhelfers. Zudem findest du dort eine Übersicht der Musterschreiben.

Du möchtest den online Wahlhelfer nutzen? Du kannst den Wahlhelfer hier starten.

Du benötigst noch eine Login-Datei? Wende dich an deine IGBCE vor Ort.
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Du benötigst noch eine Login-Datei? Du kannst sie hier herunterladen  oder wende dich an deine NGG vor Ort.
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Du benötigst noch eine Login-Datei? Du kannst sie hier herunterladen  oder wende dich an deine EVG vor Ort.
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Du benötigst noch eine Login-Datei? Du kannst sie hier herunterladen  oder wende dich an deine IG BAU vor Ort
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Du benötigst noch eine Login-Datei? Du kannst sie hier herunterladen  oder bei deiner IG Metall vor Ort anfragen.






JAV-Arbeit ist vielfältig, spannend und sinnvoll. Sie beinhaltet aber auch eine Menge Verantwortung. Als Gewerk­schaft haben wir deshalb ein umfangreiches Bildungsangebot für Jugend- und Auszubildenden­vertreter_innen. Von Tagesschulungen über Wochenend- bis hin zu Wochen­seminaren stehen viele unterschiedliche Formate zur Auswahl, die dir die notwendigen Kenntnisse vermitteln und dabei auch noch Spaß machen.

Für Weiterbildungen, die du unmittelbar für deine JAV-Arbeit braucht, musst du von dem_der Arbeitgeber_in freigestellt werden (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Sie_er muss deine Vergütung weiterzahlen sowie die Fahrt- und Schulungskosten übernehmen. Zu dieser Form von Qualifizierung gehören zum Beispiel die JAV-Grundlagenseminare. Eine zeitliche Begrenzung der Anzahl der Weiter­bildungen ist hier vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Darüber hinaus hast du das Recht, Schulungen zu besuchen, die offiziell als geeignet für die Weiterbildung von betrieblichen Interessen­vertretungen anerkannt sind. Auch hierfür muss der_die Arbeitgeber_in dich bezahlt freistellen (§ 37 Abs. 7 BetrVG). Allerdings musst du für die Fahrt- und Schulungskosten selbst aufkommen. Als -Mitglied bist du hier klar im Vorteil. Wir bieten diese Veran­staltungen an und übernehmen die Kosten für dich. Was die zeitliche Begrenzung betrifft, so hast du in einer Wahlperiode von zwei Jahren Anspruch auf mindestens drei Wochen Freistellung. Befindest du dich in deiner ersten Amtszeit, darfst du dir mindestens vier Wochen Zeit für diese Art von Schulungen nehmen. Grundsätzlich gilt: Teile dem Betriebsrat deine Freistellungs­wünsche unbedingt rechtzeitig mit. Denn er muss diese schlussendlich beschließen und den_die Arbeitgeber_in informieren.

Welche Seminare wann wo angeboten werden, sagt dir unser gewerk­schaftliches Bildungs­programm. Für die meisten Schulungen kannst du dich direkt online anmelden. Oder du sprichst uns an.



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